Vertrauensarbeitszeit muss möglich bleiben, aber nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 sind in Deutschland tätige Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, müssen Unternehmen nun die gesamte Arbeitszeit erfassen, von der Länge des Arbeitstages über Pausen, Überstunden, Urlaub und Fehlzeiten.
Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
Im Jahr 2023 wurden die folgenden Gesetzesänderungen umgesetzt:
Regulierung für kleine Unternehmen und Tarifverträge
Unternehmensverbände und Gewerkschaften können Ausnahmen oder Klauseln vereinbaren, die eine Regulierung auf Unternehmensebene durch die Geschäftsleitung und den Betriebsrat ermöglichen.
Ausnahmen sind für Arbeitnehmer vorgesehen, deren Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale ihrer Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann, wie im Falle von Forschern. Darüber hinaus können Unternehmen mit weniger als zehn Arbeitnehmern, ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Deutschland, die bis zu zehn Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, und Haushalte, die Hausangestellte beschäftigen, ganz auf das elektronische Formular verzichten.
Registrierung und Schutz der personenbezogenen Daten
Mit der Einführung der digitalen Arbeitszeiterfassung gewinnt die Frage des Arbeitnehmerdatenschutzes in den Unternehmen weiter an Bedeutung. Bei jeder Arbeitszeiterfassung erhebt der Arbeitgeber personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter und muss daher die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten. Grundsätzlich kann und muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen und die entsprechenden Daten verarbeiten. Denn die Arbeitszeiterfassung ist für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig und der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System zu unterhalten, mit dem die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann.
Entscheidend für die Vereinbarkeit von Datenschutz und Zeiterfassung ist die Einhaltung der Grundsätze des Artikels 5 der DSGVO. Diese besagen u.a., dass Daten nur für eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen. Außerdem dürfen nur Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten müssen nach Ende des Zwecks und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Bei Zweifeln bezüglich der Arbeitszeiterfassung und des Datenschutzes ist es immer ratsam, sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder den Betriebs- oder Personalrat zu wenden. Letzterer sollte Auskunft darüber geben können, wer und wo Zugriff auf die erfassten Daten hat und ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.
Vorteile für beide Parteien
Die digitale Zeiterfassung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile.
Zu den wichtigsten Vorteilen für Unternehmen gehören:
Entgegen der Annahme, dass es sich nur um eine Überwachungsmethode handelt, bietet dieses Instrument den Arbeitnehmern mehrere Vorteile:
Software zur Zeiterfassung
Ein geeignetes System zur Arbeitszeiterfassung ist heute softwarebasiert. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Stand-alone-Lösungen, mit denen nur Arbeitszeiten erfasst werden können. Oder All-in-One-Lösungen, die neben der Zeiterfassung weitere Funktionen bieten. Letzteres ist bei Momozeit der Fall, entwickelt von der Pronto Web GmbH.
Die Plattform ermöglicht nicht nur die Erfassung von Arbeitszeiten, sondern auch von Projektzeiten, Abwesenheiten, Urlaub/Krankheit sowie die Erstellung von Auswertungen. Momozeit ermöglicht zudem den Up- und Download von Excel-Dokumenten, verfügt über eine DATEV-Schnittstelle und ist mit allen Geräten kompatibel. Außerdem bietet es einen Support-Service bei Betrieb und Inbetriebnahme sowie eine kurze Amortisationszeit. Auf der Website kann man die Software kostenlos testen und sich die drei Pakete der Plattform ansehen.
Entgegen dem Ziel, Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu schützen, kursieren derzeit im Internet falsche Vorstellungen über die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Eine davon ist die des Endes der Vertrauensarbeitszeit. Wie der Name schon sagt, basiert das Vertrauensarbeitszeitmodell auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Während sich der Arbeitgeber auf die Leistung seiner Mitarbeiter verlassen kann, will das BAG-Urteil Eigenverantwortung und Produktivität fördern, so dass die Arbeitnehmer motivierter sind, wenn sie wissen, dass ihre Überstunden angerechnet werden. Darüber hinaus kann die Arbeitszeit weiterhin frei gestaltet werden, wobei Ruhepausen, Ruhezeiten und die tägliche Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden, wenn beide Parteien dies vereinbaren. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer und das Arbeitszeitgesetz waren schon vorher gültig, neu ist nur die gesetzliche Dokumentationspflicht.
The technical migration of 1250 servers and the move from Windows Server 2012 were carried out.
The procedure was as follows:
Die technische Migration von 1250 Servern und der Umzug von Windows Server 2012 wurden durchgeführt.
Dabei wurde wie folgt vorgegangen: